Ablösung

  • Wenn eine Person eine andere Person ablöst, übernimmt sie die Tätigkeit der vorangehenden Person
  • Die Ablösung wird psychologisch unter anderem als Distanzierung von der Abhängigkeit gegenüber den Eltern oder anderen Personen bezeichnet. Wird auch als Prozess beim Erwachsenwerden angesehen, bei dem der Betroffene seine Persönlichkeit soweit entwickelt hat, um eigene Werte als festen Bestandteil seiner Persönlichkeit anzunehmen. Die Ablösung findet z. B. in der Pubertät statt, in der sich der Jugendliche von den Ansichten und Wertvorstellungen seiner Eltern entfernt, um eigene Wege zu gehen.
  • Ablösung in Bezug auf einen Kredit: Ein laufender Kredit wird z. B. anhand einer Kreditablösung durch einen neues Kreditinstitut übernommen und durch diesen Gläubiger fortgeführt –> Gläubigerwechsel. Passiert beispielsweise im Falle von einem Wechsel des Wohnorts, durch veränderte Kreditbedingungen oder bei einem Wechsel der Hausbank. Der Betrag des Kredits beim laufenden Kreditgeber, alle weiteren zusammenhängenden Kosten, Gebühren und Zinsen werden dabei auf das neue, übernehmende Kreditinstitut (Zessionar) übertragen. Dazu ist eine Ablösungsvereinbarung notwendig.